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#1
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Hi!
Hab mal eine versicherungstechnische Frage und hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Meine Mutter fährt einen 2005er Corsa C der vergangenen Freitag leider einem abbiegenden Sattelzug im Weg war. Der Auflieger schwenkte aus und der hinten angehängte Gabelstapler wurde einmal über die komplette Fahrerseite gezogen und der Corsa auch noch leicht auf den davor parkenden Wagen geschoben. Glücklicherweise war meine Mum grad beim Einkaufen und das Auto geparkt, somit ist keinem was passiert und die Schuldfrage ist auch eindeutig...Zu meiner eigentlichen Frage: Heute kam das Schadensgutachten vom Sachverständigen, darin stand: - Wiederbeschaffungswert: 7200,- € - Rep.kosten mit MwSt.: 7039,- € - Wertminderung des Fzgs.: 450,- € Die Gesamtsumme zur Behebung des Schadens beläuft sich also auf 7489,- € (Rep.kosten + Wertminderung), somit liegt laut Gutachten ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Ich meine aber mal irgendwo gelesen / gehört zu haben, dass man ein Auto trotzdem reparieren lassen kann, wenn der Schaden nur um eine bestimmte, geringe Prozentzahl über dem Wiederbeschaffungswert liegt. In unserem Fall sind das ja gerade mal 4%, also wirklich nicht die Welt. Wer weiß Rat, haben wir Anspruch auf eine Reparatur des Autos? Meine Mutter möchte sich wegen sowas nur ungern von ihrem geliebten Corsalein trennen... ![]()
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#2
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ja da dürft ihr reparieren, hab zwar die % zahl nimmer im kopf. bin mi aber zu 100% sicher dass die 2-stellig war. glaub bis zu 110% bzw. 10% über widerbewschaffungswert
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Meine Autos: Opel Calibra bj4/94 c20ne Magmarot 137tkm-165tkm (7.04-9.05) Opel Calibra bj9/93 c20ne Magmarot 115tkm-170tkm (10.04-4.08) Opel Calibra bj5/96 c20xe Titaniumsilber-met 143tkm-???tkm (5.08-???) |
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#3
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corsas gibts doch wie sand am meer?
andererseits-is ja nur blech..das kann man ja auspunkten und wechseln
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Träuma.. Nicht in der sinnlichen Lust besteht das Glück, sondern im Tätigsein im Sinne der Vortrefflichkeit. Homepage Was vielleicht wie Hochnäsigkeit aussehen könnte, ist ihr Anspruch auf eine gewisse intellektuelle Ebene. |
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#4
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Ja ich hatte auch diese 10% im Kopf, war mir nur nicht sicher ob bzw. inwieweit das stimmt...
Ist eigentlich egal ob man solche Corsas findet oder nicht. Wir wollen keinen anderen da wir hier Erstbesitzer sind. Man weiß ja nie was die Vorbesitzer so mit ihren Autos getrieben haben... Zumal das auch finanzielle Probleme mit sich bringen würde, da wir dann ein kaputtes Auto haben, relativ "wenig" Geld von der Versicherung bekommen würden (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) und dann läuft die ganze Kiste ja noch über die Finanzierung. Also wenn's irgendwie geht würden wir den schon gern behalten und weiterfahren. ![]()
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#5
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Hallo,
die "Prozentzahl" die du meinst, ist die "Opfergrenze" und liegt bei 130 %. Im Prinzip liegt der Schaden ja noch unter dem WB, die Wertminderung fällt ja nur bei Reparatur an. Was für ein Restwert wurde ermittelt? Weil die eigentliche Schadensumme ergibt sich ja aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Und genau diesen muss der SV ermitteln, da der Schaden > 70% zu WB. Hattet ihr einen eigenen SV oder kam einer von der Versicherung? Im unverschuldetem Unfall IMMER selbst den SV wählen, ihr wollt doch nicht, daß derjenige die Schadenhöhe bestimmt, der dann die Kosten zahlen muss, oder? Die Versicherung wird erstmal auf jeden Fall die für sie günstigere Vaiante nehmen, also den WB abzüglich Restwert (7200,- - geschätzter 2000,-= 5200,-) Ihr könnt bis 130% reparieren, allerdings dann in einer Fachwerkstatt zu dem Reparaturweg des Gutachtens. Oder ihr nehmt den Betrag WB-Restwert und macht was ihr wollt mit dem FZG. Und solltet ihr dann das FZG repariert und keinen Mietwagen in Anspruch genommen haben, dann macht ein paar Fotos von der reparierten Stelle mit Bildzeitung vom selben Tag und schicht das zur Versicherung oder gebt das eurem Anwalt (der kostet übrigens keinen Cent, zahlt alles der Gegner) und kassiert für die Reparaturdauer dann noch Nutzungsausfall. Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. mfg Lars |
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#6
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Ja das war schon sehr hilfreich!
Den Sachverständigen haben wir selbst gewählt bzw. unser Autohaus bei dem der Corsa jetzt auch steht und dann auch repariert wird. WB liegt bei 2500,- €. Auto soll auf jeden Fall repariert werden, und zwar auch nach Gutachten in der Vetragswerkstatt des besagten Autohauses. Nur der Nutzungsausfall kommt nicht in Frage, da wir seit Freitag und für die voraussichtliche Rep.dauer einen Ersatzwagen bekommen haben. Aber die Kosten dafür muss dann ja auch die gegnerische Versicherung tragen.
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